Ergotherapie
„Hilf mir, es allein zu tun.“
(Maria Montessori)
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten unterstützen und begleiten Personen jeden Alters, welche in ihrem alltäglichen „Tun“ eingeschränkt sind.
Dabei wird auf die Bereiche Selbstversorgung (z.B. Körperpflege, An- und Ausziehen, Essen und Trinken…), Produktivität (erwerbstätige, selbständige oder freiwillige Arbeit) sowie Freizeit und Erholung (z.B. malen, lesen) eingegangen.
Ziel dabei ist eine Verbesserung der Selbständigkeit, wodurch sich eine Steigerung des Wohlbefindens und der Zufriedenheit ergeben. In der Therapie findet eine ergotherapeutische Befunderhebung statt. Danach werden individuelle Ziele vereinbart und die Therapie durchgeführt. Mit einer regelmäßigen Zielevaluierung wird die Qualität in der Therapie gesichert.
Es wird auf folgende Bereiche in der Therapie eingegangen:
- Biomechanik (Bewegungsapparat)
- Sensomotorik (Zusammenspiel zwischen sensorischen und muskulären Leistungen)
- Kognition (Gedächtnisleistungen wie z.B. Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Orientierung, Problemlösen etc.)
- Intrapersonale Komponente (Krankheitsbewältigung)
- Interpersonale Komponente (Angehörigenarbeit)
Fachgebiete
- Onkologie
Behandlung von Begleiterscheinungen bei Krebserkrankungen - Polyneuropathien, Fatigue-Beratung/Begleitung, „Chemo-Brain“, Narbenbehandlung
- Neurologie
Erkrankungen des Nervensystem - sowohl zentral (z.B. Schlaganfall, Tumore) als auch entzündlich und degenerativ (z.B. Multiple Sklerose, Morbus Parkinson) oder peripher (Polyneuropathien)
- Orthopädie
Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates - Frakturen, Karpaltunnelsyndrom, Arthrose, Rhizarthrose, Tennisellbogen
- Geriatrie
Behandlung von älteren Personen - Verbesserung/Erhaltung von Gedächtnisleistungen, Sturzprophylaxe, Hilfsmittelberatung, Training der Selbstversorgung, Wohnraumabklärung, Angehörigenberatung
- Long COVID
Fatigue- Beratung/ Begleitung
Organisatorisches
Verordnung vom Arzt einholen: 10 Einheiten à 30/45/60 Minuten (bei Hausbesuch zusätzlich „mit Hausbesuch“)
Chefärztlich bewilligen lassen
Honorarnote nach der durchgeführten und bezahlten Therapie bei der Krankenkasse einreichen