Corona News
UNSERE THERAPEUTEN SIND AUCH WEITERHIN FÜR SIE DA.
Als Praxisgemeinschaft für Gesundheitsberufe und Gesundheitsprävention leisten wir selbstverständlich unseren Beitrag zur Eindämmung von Covid-19.
Aufgrund der aktuellen Gefährdungslage ersuchen wir Sie, diese Aufklärungs- und Einverständniserklärung Covid-19 vorab durchzulesen und zu Ihrer Therapie mitzubringen.
Unsere Therapeuten sind auch weiterhin per Videosprechstunde für Sie erreichbar...
Für etwaige Fragen und um Individuallösungen zu finden, erreichen Sie unser Sekretariat unter der Nummer:
0677/ 63 58 5992
Aufgrund der mit 15. Dezember 2022 geltenden 4. Novelle der Covid- 19- Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums:
- ist das Tragen von FFP- 2- Masken weiterhin verpflichtend.
- die Pflicht zum Tragen einer FFP-2- Maske gilt nicht für Schwangere, wobei diese stattdessen einen MNS zu tragen haben.
- Personen, denen dies aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen nicht zugemutet werden kann, dürfen einen sonstigen MNS verwenden. In diesem Fall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes unabdingbar. (§ 19 Abs. 4 Z 7)
Die FFP2- Pflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren, ab 6 Jahren kann stattdessen ein Mund- Nasen- Schutz getragen werden.
- sind für Orte, an denen Gesundheitsdienstleitungen erbracht werden, keine Nachweispflicht über 3G für Patienten und Begleitpersonen vorgesehen.